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   FG Rheinland-Pfalz, 06.04.2000 - 4 K 3454/98   

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https://dejure.org/2000,8625
FG Rheinland-Pfalz, 06.04.2000 - 4 K 3454/98 (https://dejure.org/2000,8625)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.04.2000 - 4 K 3454/98 (https://dejure.org/2000,8625)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. April 2000 - 4 K 3454/98 (https://dejure.org/2000,8625)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schenkungsteuerbescheid; Beurteilung von Kapitalüberlassungen; Mittelbare Grundstücksschenkung; Geldzuwendung; Zinslose Darlehensgewährung; Schenkungsabrede; Abtretung der Kaufpreisforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 7 Abs. 1 Satz 1; ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2
    Rechtsprechung zum Zeitpunkt der Ausführung von

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rechtsprechung zum Zeitpunkt der Ausführung von unmittelbaren Grundstücksschenkungen nicht auf mittelbare Grundstücksschenkungen übertragbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 26.09.1990 - II R 50/88

    Gegenstand der Schenkung bei Zuwendung des Erlöses aus einem Grundstücksverkauf

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.04.2000 - 4 K 3454/98
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung stellt hinsichtlich der Bestimmung des Zuwendungsobjektes, das die Bereicherung des Bedachten verkörpert, in solchen Fällen darauf ab, über welchen Gegenstand der Bedachte nach der Schenkungsabrede im Verhältnis zum Zuwendenden "frei" bzw. "tatsächlich und rechtlich endgültig" verfügen konnte (vgl. u. a. BFH-Urteile vom 28. November 1984 II R 133/83, BStBl II 1985, 159, 160; vom 6. März 1985 II R 19/84, BStBl II 1985, 382; vom 5. April 1989 II R 45/86, BFH/NV 1990, 506; vom 26. September 1990 II R 50/88, BStBl II 1991, 32).

    Allerdings kann das mit den hingegebenen Geldmitteln vom Bedachten zu erwerbende Grundstück schenkungsteuerlich nur dann als Zuwendungsgegenstand behandelt werden, wenn die dahingehende Schenkungsabrede auch tatsächlich vollzogen worden ist (BFH, BStBl II 1991, 32).

  • BFH, 09.11.1994 - II R 87/92

    1. Bestimmung des Schenkungsgegenstandes nach der Vermögensmehrung im Zeitpunkt

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.04.2000 - 4 K 3454/98
    Auf eine solche Erklärung des Schenkers komme es nach dem BFH-Urteil vom 8. November 1994 (BStBl II 1995, 83) nicht an, wenn die Vermögensverschiebung nicht schon mit dem Erwerb des Grundstücks, sondern erst durch eine nachfolgende Tilgung eines zur Finanzierung des Kaufpreises aufgenommenen Darlehens eintrete.

    Ob ausnahmsweise etwas anderes gelten kann, wenn das vorgesehene Zuwendungsziel zwar erreicht wird, aber die Mittel, die für den Erwerb des Zuwendungsgegenstandes eingesetzt werden sollen, vom Zuwendenden - wie in dem vom BFH mit Urteil vom 8. November 1994 II R 87/95 (BStBl II 1995, 83) entschiedenen Fall - erst nachträglich hingegeben werden (z. B. durch Tilgung eines vom Grundstückserwerber aufgenommenen Kredits) oder ob es auch in einem solchen Fall genügt, dass der Zuwendende die Mittelhingabe zuvor rechtswirksam - d. h. in einem notariell beurkundeten Schenkungsversprechen (vgl. § 518 Abs. 1 BGB ) - zugesagt hatte (vgl. dazu auch R 16 Abs. 1 Satz 5 ErbStR , wonach sogar eine vorherige schriftliche Zusage genügen soll), kann der Senat offen lassen.

  • BFH, 26.09.1990 - II R 150/88

    - Ausführung einer Grundstücksschenkung - Annahme einer Grundstücksschenkung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.04.2000 - 4 K 3454/98
    Die Erwägungen, aufgrund deren die höchstrichterliche Rechtsprechung bei unmittelbaren Grundstückszuwendungen den Zeitpunkt der Ausführung vorverlegt (zuletzt BFH-Urteil vom 6. März 1990 II R 63/87, BStBl II 1990, 504; vom 26. September 1990 II R 150/88, BStBl II 1991, 320), können auf die mittelbare Zuwendung, bei der das Grundstück von einem Dritten erworben werden muss, nicht übertragen werden.
  • BFH, 06.03.1990 - II R 63/87

    Revision - Prüfungsumfang - Prüfung von Amts wegen - Berechnung der Steuer durch

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.04.2000 - 4 K 3454/98
    Die Erwägungen, aufgrund deren die höchstrichterliche Rechtsprechung bei unmittelbaren Grundstückszuwendungen den Zeitpunkt der Ausführung vorverlegt (zuletzt BFH-Urteil vom 6. März 1990 II R 63/87, BStBl II 1990, 504; vom 26. September 1990 II R 150/88, BStBl II 1991, 320), können auf die mittelbare Zuwendung, bei der das Grundstück von einem Dritten erworben werden muss, nicht übertragen werden.
  • BFH, 05.04.1989 - II R 45/86

    Maßgeblichkeit der Schenkungsabrede und der rechtlich endgültigen Verfügung für

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.04.2000 - 4 K 3454/98
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung stellt hinsichtlich der Bestimmung des Zuwendungsobjektes, das die Bereicherung des Bedachten verkörpert, in solchen Fällen darauf ab, über welchen Gegenstand der Bedachte nach der Schenkungsabrede im Verhältnis zum Zuwendenden "frei" bzw. "tatsächlich und rechtlich endgültig" verfügen konnte (vgl. u. a. BFH-Urteile vom 28. November 1984 II R 133/83, BStBl II 1985, 159, 160; vom 6. März 1985 II R 19/84, BStBl II 1985, 382; vom 5. April 1989 II R 45/86, BFH/NV 1990, 506; vom 26. September 1990 II R 50/88, BStBl II 1991, 32).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.10.1997 - 4 K 1487/97

    Durch den Zuwendungsgegenstand verkörperte Bereicherung des Erwerbers als

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.04.2000 - 4 K 3454/98
    Vielmehr ist - wovon der Senat schon im Urteil vom 24. Oktober 1997 4 K 1487/97 (ZEV 1998, 119) ausgegangen ist - der überschießende Betrag mit seinem Nennwert oder aber, wenn er - wie hier der Betrag von 100.000,-- DM - nur zinslos als Darlehen überlassen wird, mit dem Kapitalwert der Nutzung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 12. Juli 1979 II R 26/78, BStBl II 1979, 632) zusätzlich anzusetzen.
  • BFH, 09.05.1979 - I R 100/77

    Beiladung - Zulässigkeit der Klage - Absehen von einer Beiladung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.04.2000 - 4 K 3454/98
    Vielmehr ist - wovon der Senat schon im Urteil vom 24. Oktober 1997 4 K 1487/97 (ZEV 1998, 119) ausgegangen ist - der überschießende Betrag mit seinem Nennwert oder aber, wenn er - wie hier der Betrag von 100.000,-- DM - nur zinslos als Darlehen überlassen wird, mit dem Kapitalwert der Nutzung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 12. Juli 1979 II R 26/78, BStBl II 1979, 632) zusätzlich anzusetzen.
  • BFH, 28.11.1984 - II R 133/83

    Schenkungsteuerliche Behandlung von Zuwendungen unter Ehegatten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.04.2000 - 4 K 3454/98
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung stellt hinsichtlich der Bestimmung des Zuwendungsobjektes, das die Bereicherung des Bedachten verkörpert, in solchen Fällen darauf ab, über welchen Gegenstand der Bedachte nach der Schenkungsabrede im Verhältnis zum Zuwendenden "frei" bzw. "tatsächlich und rechtlich endgültig" verfügen konnte (vgl. u. a. BFH-Urteile vom 28. November 1984 II R 133/83, BStBl II 1985, 159, 160; vom 6. März 1985 II R 19/84, BStBl II 1985, 382; vom 5. April 1989 II R 45/86, BFH/NV 1990, 506; vom 26. September 1990 II R 50/88, BStBl II 1991, 32).
  • BFH, 06.03.1985 - II R 19/84

    Schenkung eines zu errichtenden Gebäudes

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.04.2000 - 4 K 3454/98
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung stellt hinsichtlich der Bestimmung des Zuwendungsobjektes, das die Bereicherung des Bedachten verkörpert, in solchen Fällen darauf ab, über welchen Gegenstand der Bedachte nach der Schenkungsabrede im Verhältnis zum Zuwendenden "frei" bzw. "tatsächlich und rechtlich endgültig" verfügen konnte (vgl. u. a. BFH-Urteile vom 28. November 1984 II R 133/83, BStBl II 1985, 159, 160; vom 6. März 1985 II R 19/84, BStBl II 1985, 382; vom 5. April 1989 II R 45/86, BFH/NV 1990, 506; vom 26. September 1990 II R 50/88, BStBl II 1991, 32).
  • FG München, 28.01.1998 - 4 K 2475/94

    Mittelbare Grundstücksschenkung durch Baukostenfinanzierung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 06.04.2000 - 4 K 3454/98
    Ob ausnahmsweise eine zusätzliche Zuwendung an das Schwiegerkind angenommen werden kann, wenn ein Grundstück mit den Mitteln, die von den Eltern eines Ehegatten zur Verfügung gestellt wurden, von beiden Eheleuten in Miteigentum erworben wird (vgl. dazu FG München vom 28. Januar 1998, DStRE 1998, 402), kann der Senat offen lassen.
  • BFH, 12.07.1979 - II R 26/78

    Schenkungssteuerpflicht für unentgeltliches Darlehen

  • FG Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 13 K 84/97

    Mittelbare Grundstücksschenkung; Schenkungsteuer

    Bis zum endgültigen Eigentumserwerb durch Eintragung im Grundbuch (§ 873 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs - BGB -) ist die Annahme einer mittelbaren Grundstücksschenkung möglich, da sie erst zu diesem Zeitpunkt ausgeführt ist i. S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG (Finanzgericht - FG - Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06. April 2000 4 K 3454/98, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst 2000, 758, 760 r.Sp.; ebenso wohl Niedersächsisches FG. Urteil vom 18. August 1988 III 304/84, Entscheidungen der Finanzgerichte 1989, 187).
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